Bedarfsanalysen und Ermittlung der Nachfrage von Nutzern bzw. Zielgruppen

 

Kommunen, Institutionen und auch Unternehmen sind auf belastbare Daten für ihre Entwicklungsplanung angewiesen. Faustzahlen, Richtwerte oder in sog. Handreichungen werden Zusammenhänge hergestellt, die häufig gar nicht existieren, etwa wenn von geplanten Wohneinheiten direkt auf Kindergartenplätze oder die Kapazität von Abwasserpumpen geschlossen wird. Bei den gängigen Prognosen wird die jüngste oberflächlich betrachtete Entwicklung willkürlich in die ferne Zukunft projiziert. Tatsächlich haben wir es mit dynamischen und komplexen Systemen zu tun, deren Entwicklung wir mit jedem Vorhaben bzw. jeder Maßnahme verändern und mit entsprechender Kenntnis auch steuern können.

Die Entwicklung der potentiellen Nutzer der verschiedenen Gemeinbedarfseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten, Spielplätze, Pflegeheime, Friedhöfe usw.) oder Infrastruktureinrichtungen (Wohnungen, Straßen, Wasser- und Energieversorgung, Betriebsstätten, kirchliche Einrichtungen, Handelsgeschäfte und Dienstleistungen usw.) resultiert aus komplexen und dynamischen hoch differenzierten Bevölkerungsbewegungen der verschiedenen Nutzer- oder Zielgruppen. Diese wiederum werden durch die politischen Ziele, der daraus abgeleiteten Maßnahmen und Entscheidungen auf Gemeindeebene beeinflusst und könnten somit auch gesteuert werden. Dazu bedarf es aber umfangreicher und detaillierter Kenntnisse. So sind die Wanderungen u.a. das Ergebnis der unterschiedlichen Ausstattung und Lage der Standorte, der unterschiedlichen Standortpräferenzen der verschiedenen, wandernden Bevölkerungsgruppen (Nutzer- oder Zielgruppen) und der unterschiedlichen Wahrnehmungen, Strategien und Handlungsweisen der Städte und Gemeinden und den u.a. daraus folgenden unterschiedlichsten Verhältnissen und Entwicklungsdynamiken von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungs- und Grundstücksmarkt. Hinzu kommen die ausbildungsbedingten Wanderungen, Bevölkerungsbewegungen infolge speziellen Wohneinrichtungen usw.. Infolge dieser räumlichen Bevölkerungsbewegungen verändern sich auch die natürlichen Bevölkerungsbewegungen im Gebiet, insbesondere die Geburtenhäufigkeit. Das alles wirkt aufeinander und verändert sich im Laufe der Zeit hochdynamisch. Je kleinräumiger desto größer werden die Variationen und Unterschiede. Hier ist eine umfassende Systemanalyse erforderlich, um zu verstehen was da vor Ort abläuft, wo die Eingriffsmöglichkeiten sind und wie sie wirken. So kann die Entwicklung von Nutzer- oder Zielgruppen genau erfasst, beschrieben und ggf. auch verändert werden.

Die hier angewandte systemwissenschaftliche Vorgehensweise ermöglicht ein tiefergehendes Verständnis über die Ausgangslage und die Abläufe. Damit werden die eigentlichen Ursachen für Probleme oder Veränderungen erkannt. Erforderliche Maßnahmen und Handlungsstrategien können punktgenau formuliert werden. Sie haben damit eine weitaus größere Effizienz und es können Synergien generiert und genutzt werden. D.h. mit möglichst geringen Aufwand und Eingriffen, Maximales zu erreichen. Die systemwissenschaftliche Vorgehensweise zeigt zudem alle Eingriffsmöglichkeiten einschließlich deren Folgen auf. So entsteht Transparenz und Gestaltungsspielraum.

 

Weiter zu den Themen und Leistungen:

 

 

 

Kinderbetreuungsbedarf

Noch vor kurzem wurde von Gemeinden gefordert, sie mögen aufgrund des demographischen Wandels doch bitte ihre Kindergärten zu Altenheimen umnutzen. Ursächlich waren oberflächliche Betrachtungen der demographischen Entwicklung und die daraus abgeleitete völlig willkürliche Fortschreibung der jüngsten Vergangenheit in die fernste Zukunft. Tatsächlich werden derzeit die Enkelkinder der Babyboomgeneration geboren, was durchaus zu erwarten war. Hinzu kommen großräumige Bevölkerungsbewegungen in den zurückliegenden Jahren (bei weitem nicht nur Geflüchtete). Zusammen mit den ohnehin ansteigenden Betreuungsquoten ist ein Bedarfsanstieg um bis zu 50% gegenüber dem Tiefstand vor einigen Jahren daher nicht ungewöhnlich. Und bald wird die „Pillenknickgeneration“ zu Großeltern und damit wird die Zahl der Geborenen wieder zurück gehen. Die Städte und Gemeinden und erst recht die Stadtquartiere und Ortslagen sind von diesen Entwicklungen allerdings sehr unterschiedlich stark betroffen.

Daher erfolgt hier zunächst eine umfassende kleinräumige Systemanalyse der aktuellen Bevölkerungs- und Siedlungs- und Beschäftigungsentwicklung. Das aktuelle Kinderbetreuungsangebot wird genauestens erfasst, einschließlich seiner tatsächlichen Nutzung bzw. Nutzer (Tagespflege, Krippe, Kindertagesstätte, Hort, Ganztagsschule usw.). Ergänzend werden vor Ort Erörterungsgespräche bzw. offene Interviews durchgeführt. Neben der Lageeinschätzung im Bereich der Kinderbetreuung werden in diesem Zusammenhang auch die Entwicklungsperspektiven der Kommune erörtert und möglichst realistisch eingeschätzt. Die Berechnung der zukünftigen potentiellen Nutzer erfolgt durch Anwendung des eigenen und langjährig erprobten Computersimulationsprogramms, das die demographische Entwicklung kleinräumig und in kleinen Zeitschritten strukturgültig nachbildet (siehe Methode). Dargestellt wird die kleinräumige Entwicklung der hier relevanten Alters- bzw. Nutzergruppen. Diese potentielle Nachfrage wird dann mit dem zuvor erfassten Angebot und der tatsächlichen Nutzung verglichen. Daraus wird dann ein Versorgungskonzept entwickelt. Dies beinhaltet auch Aussagen zu den zu schließenden Betreuungseinrichtungen bzw. Standorten und zu neuen Betreuungseinrichtungen nach Art, Lage und Zeitpunkt sowie Nutzungs- und Auslastungsquoten. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung der Siedlungs- bzw. Wohnnungsbestandsentwicklung mit dem Kinderbetreuungsangebot, u.a. um Überlastungen durch Bedarfsspitzen und nachfolgende Unterauslastungen zu vermeiden. Der Betrachtungszeitraum liegt hier situationsabhängig bei etwa 10 bis 15 Jahren. Es wird im übrigen immer die Entwicklung an jeder einzelne Einrichtung betrachtet.

Kinderbetreuungsbedarf

Nicht nur angesicht der zu erwartenden zunehmenden Kinderbetreuungsnachfrage sind Eigenpotentiale zu identifizieren und zu nutzen. Dazu dient u.a. auch die kleinräumige bzw. sozialräumige Analyse. Weitere bearbeitete Themen sind der Übergang vom Kindergarten zur Schule, der erforderliche Personalbedarf sowie deren Rekrutierung und sind die Folgen einer zunehmenden Segregation auf den Kinderbetreuungsbedarf.

Grundsätzlich werden immer die alternativen Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen dargestellt. Diese werden für die Entscheidungsfindung möglichst wertfrei aufbereitet. Ggf. werden dann auch Maßnahmenempfehlungen getroffen, die häufig zeitnah umgesetzt werden sollten. Bei einem akuten Handlungsbedarf erfolgt dies natürlich noch während der Bearbeitung.

Gutachten Beispiele:

Ermittlung des potentiellen Krippenbedarfes im Landkreis Hameln-Pyrmont bis zum Jahr 2020 - Folgenabschätzung TAG
Gutachten im Auftrag des Sozialdezernat des Landkreises Hameln-Pyrmont, 2005

Bevölkerungsentwicklung und die daraus resultierende Nachfrage sowie mögliche Angebote im Bereich Kinderbetreuung in der Stadt Bad Bramstedt von 2006 bis 2020
Gutachten im Auftrag der Stadt Bad Bramstedt, 2007

Kinderbetreuungsplanung im Kontext der Gemeindeentwicklung in der Gemeinde Twistetal bis zum Jahr 2035
Gutachten im Auftrag der Gemeinde Twistetal, 2021 (ca. 420 Seiten)

Sowie alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Die Kinderbetreuung wird wie zuvor beschrieben, detailliert und hier zudem themenübergreifend abgearbeitet.

Siehe auch die Ausarbeitung: Peter H. Kramer: Die Durchführungsverordnung zur Schulentwicklung in Niedersachsen (DV-SEP) wird häufig auch für die Ermittlung des Kinderbetreuungsbedarfes bzw. Kindergartenbedarfsplanung adaptiert. Im Text wird nachgewiesen, dass die prognostizierten Werte nach VO-SEP regelmäßig falsch sind.

 

 

 

Schulentwicklung

In vielen Schulentwicklungsplänen u.ä. wird noch immer von Geburten vergangener Jahre auf zukünftige Schüler geschlossen. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Geburt ein Vorgang ist und Vorgänge nun mal nicht zur Schule gehen. Damit sind wohl die damals nach ihrer Geburt an diesem Ort wohnenden Kinder gemeint. Dann wird angenommen, dass diese Kinder sechs Jahren später an genau diesem Ort eingeschult werden. Zu- und Fortzüge werden also gar nicht berücksichtigt. Bis zur Einschulung gibt es aber zahlreiche Umzugsanlässe, die dann auch tatsächlich stattfinden. D.h. es ist grundsätzlich gar nicht möglich von Geburten auf Schüler zu schließen. Gelegentlich gibt es Aufschläge, wenn Neubaugebiete entstehen. Da erzeugen dann geplante Wohneinheiten Kinder. Um die Zahl der Geborenen zu bestimmen, die zum Zeitpunkt der Aussagen noch nicht Geborene sind, wird die vorliegende Zahl der Geborenen der zurückliegenden Jahren einfach linear fortgeschrieben. Das sind willkürliche Annahme, die u.a. die dynamische und eher zyklische verlaufende Bevölkerungsentwicklung völlig ignorieren (Stichwort: Babyboom und Pillenknick). Gelegentlich werden die Bevölkerungsprognosen der statistischen Landesämter oder der Bertelsmannstiftung für die weitere Entwicklung adaptiert. Diese erheblich mangelhaften Prognosen basieren allerdings auf der willkürlichen Fortschreibung der oberflächlich betrachteten jüngsten Vergangenheit in die ferne Zukunft. Dabei werden die politischen Gestaltungsmöglichkeiten gänzlich unterschlagen. Nach beliebigen Verteilungsschlüsseln werden diese Geborenen dann auf die Stadt- oder Ortsteile bzw. Einzugsbereiche der Schulen verteilt. Da diese Annahmen willkürlich sind, kann so jedes gewünschte Ergebnis generiert werden.

Primarstufe Sekundarstufe

In meinen Gutachten erfolgt zunächst eine umfassende Systemanalyse und Bestandsaufnahme der Bevölkerungs- und Siedlungsentwicklung sowie des Schulangebotes in der Kommune und in ihrem relevanten Umfeld. Neben der Lageeinschätzung im Bereich der Schulen werden auch die Entwicklungsperspektiven der Kommune erörtert und möglichst realistisch eingeschätzt. Die Berechnung der zukünftigen potentiellen Schüler erfolgt durch Anwendung des eigenen und langjährig erprobten Computersimulationsprogramms, das die demographische Entwicklung kleinräumig und in kleinen Zeitschritten strukturgültig nachbildet (siehe Methode). Dargestellt wird die kleinräumige Entwicklung der hier relevanten Alters- bzw. Nutzergruppen. Diese potentielle Nachfrage, hier die Schüler, wird dann mit dem zuvor erfassten Angebot und der tatsächlichen Nutzung verglichen. Die Eingangs erwähnte Systemanalyse der Bevölkerung ermöglicht und umfasst auch die soziale Struktur und Entwicklung in der Kommune. Daraus lassen sich plausible Aussagen zu den Übergangsquoten ableiten (Sekundarstufe). Aus all diesen Informationen und Daten kann dann ein Versorgungskonzept bzw. ein Schulentwicklungsplan entwickelt werden. Dies beinhaltet auch Aussagen zu den ggf. zu schließenden Schulen bzw. Standorten und zu neuen Schulen bzw. Erweiterungen nach Art, Lage, Kapazitäten und Zeitpunkt sowie Nutzungs- und Auslastungsquoten. Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung der Siedlungs- bzw. Wohnnungsbestandsentwicklung mit dem Schulangebot, u.a. um Überlastungen durch Bedarfsspitzen und nachfolgende Unterauslastungen zu vermeiden. Der Betrachtungszeitraum liegt hier situationsabhängig bei etwa 10 bis 15 Jahren. Im übrigen wird immer die Entwicklung an jeder einzelnen Einrichtung betrachtet.

Weitere bearbeitete Themen sind die Übergange vom Kindergarten zur Grundschule bzw. von der Primar- zur Sekundarstufe, der Personalbedarf und die Folgen einer zunehmenden Segregation auf die Schulentwicklung. Letzteres wird ggf. bei neu abzugrenzenden Einzugsbereichen relevant. Und selbstverständlich wird auch die Digitalisierung und Inklusion abgehandelt, einschließlich ihrer Folgelasten.

Grundsätzlich werden immer die alternativen Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen dargestellt. Diese werden für die Entscheidungsfindung möglichst wertfrei aufbereitet. Ggf. werden dann auch Maßnahmenempfehlungen getroffen, die häufig zeitnah umgesetzt werden sollten. Bei einem akuten Handlungsbedarf erfolgt dies natürlich noch während der Bearbeitung.

Gutachten Beispiele:

Grundlagen zur Schulentwicklung der Stadt Delmenhorst von 2008 bis 2025
Gutachten im Auftrag der Stadt Delmenhorst, 2009

Bevölkerungsentwicklung und Gemeinbedarfsentwicklung des Flecken Eime bis zum Jahr 2030 mit der besonderen Zielsetzung des Erhalts des schulischen Angebotes am Ort
Gutachten im Auftrag des Flecken Eime (Samtgemeinde Leinebergland)
2016 (277 Seiten + Anhang) Kurzzusammenfassung "Eime 2030" herunterladen (pdf)

Schulentwicklung der Stadt Bad Bramstedt bis zum Jahr 2035 (im Schulverband Bad Bramstedt)
Gutachten im Auftrag der Stadt Bad Bramstedt
2018 (80 Seiten + Anhang) Kurzzusammenfassung "Schulentwicklung Bad Bramstedt" herunterladen

Grundschulentwicklung der Stadt Vechta bis zum Jahr 2035 - Standorte, erforderliche Kapazitäten und Konzeption neuer Einzugsbereiche
Gutachten im Auftrag der Stadt Vechta, Herbst 2019 (ca. 140 Seiten)
In dieser sich dynamisch entwickelnden Stadt bestand die hochkomplexe Aufgabe Einzugsbereiche für konfessionell gebundene und ungebundene Schulen zu entwickeln, Dabei sollte zudem eine ausgewogene Sozialstruktur der Schüler, keine sozialen Spannungen, vergleichbare Klassenstärken und möglichst kurze Schulwege bei niedrigen Investitionskosten erreicht werden.
Kurzzusammenfassung "Grundschulentwicklung Vechta" herunterladen

Sowie alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Die Schulentwicklung wird dabei stets umfassend, detailliert und themenübergreifend bearbeitet. Das ist weit mehr als in den bekannten 'amtlichen' Schulentwicklungsplänen.

Siehe auch die Ausarbeitungen:

Peter H. Kramer: Die Durchführungsverordnung zur Schulentwicklung in Niedersachsen (DV-SEP) Im Text wird nachgewiesen, dass die prognostizierten Schülerzahlen nach der noch immer angewandten VO-SEP regelmäßig falsch sind.

Peter H. Kramer: Schulschließung ! ?

 

 

 

Spielplatzbedarfsplanung und -konzepte

Infolge früherer formaler Regelungen und tradierten Praxis wurden Spielplätze vor allem im Zuge von Neubaugebieten angelegt. In diesen ohnehin privilegierten Quartieren sind die Kinder längst erwachsen und die Spielplätze verwaisen. Kosten und Nutzen stehen hier häufig in einem krassen Missverhältnis. Dagegen fehlt es vor allem in den Altbaugebieten an Spielmöglichkeiten. Infolgedessen sind die Kinder in den Stadtquartieren und Ortslagen sehr unterschiedlich mit Spielmöglichkeiten versorgt und dies zudem sozial betrachtet sehr ungerecht. Das kann und sollte geändert werden.

Zunächst erfolgt eine umfassende Bestandsaufnahme aller Spielplätze, Bolzplätze, Spielpunkte usw. nach Größe, Alter und Ausstattung der Anlage. Hinzu kommt ihre Einbindung im Stadtquartier bzw. der Ortslage, insbesondere bezüglich der Erkennbarkeit, der Zugangsbarrieren bzw. Zugangsmöglichkeiten und dem sozialen Umfeld (Stichwort: soziale Kontrolle). Großes Augenmerk liegt auf der tatsächlichen Nutzung und ihrer Intensität. Dies wird u.a. aufgrund der langjährigen Erfahrung und Kenntnis vor allem anhand der Nutzungsspuren verifiziert. Außerdem wird die Freiraumversorgung der Kinder im Quartier insgesamt untersucht, d.h. wie alternativlos ist der Spielplatz bzw. die Anlage.

Es wird die demographische Entwicklung in den Stadtquartieren bzw. Ortslagen untersucht. D.h. wie alt sind die Kinder, wo wohnen sie derzeit, wer und wie viele sind es. Die Berechnung der zukünftigen potentiellen Nutzer erfolgt durch Anwendung des eigenen und langjährig erprobten Computersimulationsprogramms, das die demographische Entwicklung kleinräumig und in kleinen Zeitschritten strukturgültig nachbildet (siehe Methode). Dargestellt wird die kleinräumige Entwicklung der hier relevanten Alters- bzw. Nutzergruppen. Diese potentielle Nachfrage wird anschließend mit dem zuvor erfassten Angebot und der tatsächlichen Nutzung verglichen. Daraus wird dann ein Versorgungskonzept entwickelt. Dies beinhaltet auch Aussagen zu den zu schließenden Anlagen bzw. Standorten und zu neuen Anlagen nach Art, Lage und Zeitpunkt. Bei Standorten die aufgegeben werden könnten, werden dezidierte Vorschläge zur weiteren Nutzung erarbeitet. Der Betrachtungszeitraum liegt hier kontextabhängig bei etwa 10 Jahren.

In einem weiteren Arbeitsschritt werden die erforderlichen Maßnahmen und Konzepte weiter konkretisiert. Dazu werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme ausgewertet, Defizite beschrieben und detaillierte Änderungsvorschläge erarbeitet und handlungsorientiert dokumentiert. Dies umfasst auch die formalen Regelungen sowie den Unterhalt/Pflege und die entsprechende Organisationsform. Alle Maßnahmen und Vorschläge sind so konzipiert, dass sie anschließend nach Möglichkeit in Eigenleistung erbracht werden können.

Gutachten Beispiele:

Alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Die Spielplätze werden hierbei themenübergreifend, umfassend und maßnahmenbezogen abgearbeitet. Im Zuge der sog. Kramer-Gutachten wurden bislang rund 50 Städte und Verbandsgemeinden mit über 1.000 Spielplätzen untersucht.

Siehe auch die pdf zum Essay: Peter H. Kramer: Spielplätze

 

 

 

Sportstättenbedarf

Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme vorhandener Einrichtungen, ihrer tatsächlichen Nutzung, der Mitgliederstruktur und -entwicklung der Vereine und Clubs sowie der hier relevanten gesellschaftlichen Trends (Systemanalyse). Die potentielle Entwicklung der Nutzer wird dann anhand einer Computersimulation ermittelt (siehe Methode). Auf dieser Grundlage werden dann zielgenaue Maßnahmen abgeleitet. Großes Augenmerk liegt dabei auf der Generierung von Synergie mit anderen kommunalen Aufgaben.

Gutachten Beispiele:

Alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Alle Sportstätten werden hierbei themenübergreifend, umfassend und maßnahmenbezogen abgearbeitet.

 

 

 

Senioren und Altenpflege

Die Zahl der potentiell Pflegebedürftigen wird auf Grundlage der Altersstruktur der Leistungsempfänger und der kleinräumigen, demographischen Entwicklung ermittelt. Der Anteil tatsächlich Pflegebedürftiger ist darüber hinaus stark von der örtlichen Familienstruktur, den Leistungsanbietern und den gesetzlichen, insbesondere finanziellen Regelungen abhängig. Auch diese Faktoren werden untersucht und in die Bedarfsermittlung eingearbeitet. Ermittelt wird die potentielle Anzahl der ambulant von Pflegediensten und der stationär in Pflegeheimen versorgten Personen für die nächsten bis zu 20 Jahre. Die Berechnung erfolgt in Anwendung des eigenen und langjährig erprobten Computersimulationsprogramms, das die demographische Entwicklung kleinräumig und in kleinen Zeitschritten strukturgültig nachbildet (siehe Methode). Das so ermittelte Nachfragepotential wird dann mit dem vorliegendem Angebot (Pflegedienste und Heime) kleinräumig abgeglichen, um daraus dann ggf. einen Bedarf oder Überhang ableiten zu können. Die erforderlichen Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten werden dann ausführlich konkretisiert.

Außerdem wird der Personalbedarf für das zuvor ermittelte Potential an zu Pflegenden abgeschätzt. In der Regel steht nicht genügend Personal zur Verfügung, wenn dieser Bedarf ausschließlich durch professionelles Personal gedeckt werden müsste. Durch eine weiter zunehmende Professionalisierung werden zudem die Eigenhilfepotentiale geschwächt. Jede Professionalisierung ist geprägt von einer inhärenten Eigenlogik und von dem Kontext in dem sie entsteht. Voraussetzung für eine Pflege und Betreuung durch Angehörige bzw. Freunde ist eine alltagsgerechte räumliche Nähe. Dazu sollte der nachwachsenden Generation eine Entwicklungsperspektive in den Stadtquartieren, Dörfern und Ortslagen eingeräumt werden. Daher wird hier ausdrücklich auch auf der Kontext zur Wohnraum- und Siedlungsentwicklung hergestellt. Dazu gehört auch die Beschreibung der Wohnsituation, der Wohnraumnachfrage und der Wohnwünsche der älteren Generation vor Ort. Auch hier werden Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen ausgearbeitet, insbesondere auch zur Eigenhilfe. Größeres Augenmerk liegt zudem auf der Teilhabe im öffentlicher Raum bzw. deren Behinderung.

Gutachten Beispiele:

Alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Das Thema "junge Alte" und Senioren sowie Pflege wird hierbei sehr umfassend, integrativ, themenübergreifend und detailliert abgearbeitet.

 

 

 

Bestattung, Friedhofs(flächen)bedarf und Friedhofsplanung

In Deutschland besteht ein Anspruch, auf dem Friedhof seiner Stadt oder Gemeinde beigesetzt zu werden. Um diese Aufgabe auch zukünftig erfüllen zu können, halten viele Städte und Gemeinden Friedhofserweiterungsflächen vor. Bei der Bedarfsermittlung kommen noch immer nicht verifizierbare und generalisierende Faustzahlen zur Anwendung mit äußerst fragwürdigem Ursprung. U.a. gibt Müller in seinem Standardwerk „Städtebau“ eine Quote von 1,4% Bestattungen je Einwohner an, ohne diese Behauptung zu begründen oder gar herzuleiten. Noch spezieller wird es, wenn von Einwohnern direkt auf Friedhofsfläche geschlossen wird: „... daß man tatsächlich mit großer Sicherheit annehmen kann, daß 3,8 m² Friedhofsfläche je Kopf der Bevölkerung in einer 20000er Stadt zutreffend sind“. Diese Zitat stammt aus Gottfried Feder „Die neue Stadt“ aus dem Jahr 1939. Feder war Nationalsozialist. Berührungsängste haben weitreichende ungewollte Folgen. Auch wohl deshalb hat diese normativ setzende Vorgehensweise in der Stadtentwicklung und Daseinsvorsorge noch immer bestand und findet sich weiterhin unbemerkt in den Erläuterungen der kommunalen Bedarfs- und Flächennutzungsplänen. Infolgedessen gibt es fast gar keinen Zusammenhang zwischen dem so vorgehaltenen und dem tatsächlichen Bedarf. Auch hier bestehen weitaus komplexere Zusammenhänge und sie unterliegen dem gesellschaftlichen und politischen Willensbildungsprozess.

Von seiten einiger Betreiber, insbesondere der ev.-luth. und r.-kath. Kirche bzw. Kirchengemeinden, werden mittlerweile auch Friedhofschließungen gefordert oder bereits vorbereitet. Begründet wird die Schließung des Friedhofs mit den sich ändernden Bestattungsformen, Einwohnerverlusten der Kommune und hohen Unterhaltungskosten. Dabei wird die vergangene Entwicklung fortgeschrieben. Allerdings sind lineare Fortschreibungen in komplexen Systemen grundsätzlich gar nicht möglich. Hier ist dies die demographische Entwicklung und dazu gehören auch die Sterbefälle. Ebenso setzen sich die Veränderungen in Art und Weise der Bestattung und der Trauerarbeit nicht einfach so fort. Der Friedhof ist integraler und elementarer Bestandteil der Solidargemeinschaft eines Ortes, er ist zu unterhalten und er unterliegt dabei den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen. Das schließt eine ausschließlich fachspezifische Betrachtungsweise aus.

Unsere Leitung:

Zunächst wird geprüft, wann und in welchem Umfang Friedhofsflächen erforderlich werden. Die Berechnung erfolgt durch Anwendung des eigenen und langjährig erprobten Computersimulationsprogramms, das die demographische Entwicklung kleinräumig und in kleinen Zeitschritten strukturgültig nachbildet (siehe Methode). Um die Zahl der potentiellen Bestattungen ermitteln zu können, wird zudem die aktuelle Praxis erhoben (Art der Bestattung, Nutzungsdauer der Grabstellen usw.). Dazu werden die aktuellen Entwicklungen und die weiteren Veränderungen in der Bestattungskultur untersucht, beschrieben und eingearbeitet. So kann der Friedhofsflächenbedarf nach Art, Zeitpunkt und Umfang für die nächsten 10 bis 20 Jahre verlässlich berechnet werden.

In einem weiteren Arbeitsschritt werden Konzepte entwickelt und die daraus resultierenden Maßnahmen konkretisiert. Dazu wird zunächst jeder Friedhof in Augenschein genommen, Defizite beschrieben und Änderungsvorschläge erarbeitet. Dies umfasst auch die formalen Regelungen und praktizierten Handlungsabläufe. Für die neuen Bestattungsformen wie Urnengrabfelder, anonyme und halbanonyme Bestattungen werden gestalterische und organisatorische Konzepte erarbeitet. Dabei liegt großes Augenmerk auf die Erhaltung und Herausarbeitung des Besonderen des jeweiligen Ortes, seinem Charakter und seiner Identität, insbesondere auch als Raum für Anteilnahme und Trauer. Hinzu kommt die Integration die Friedhofes im Stadtgefüge bzw. dem Dorf (von städtebaulich bis organisatorisch). Das kann auch Nutzungserweiterungen umfassen, beispielsweise Friedhof als Erlebnislandschaft, Friedhof als Ort der Ruhe bzw. Kontemplation, jeweils eingebettet in einen Netzwerk verschiedener öffentlicher Freiräume. Alle Maßnahmen und Vorschläge sind so konzipiert, dass sie anschließend nach Möglichkeit in Eigenleistung erbracht werden können (einschließlich der Organisationsform).

Gutachten Beispiele:

Friedhofsbedarfsentwicklung Gemeinde Saterland
Gutachten im Auftrag der Gemeinde Saterland, 2017

Sowie alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Die Friedhöfe werden hierbei umfassend und maßnahmenbezogen abgearbeitet.

 

 

 

Wohnungs- und Baulandnachfrage

Bei den üblichen vorliegenden Wohnungsbedarfsprognosen oder Wohnungsmarktkonzepten wird interessengeleitet von den auf oberflächlichsten Betrachtungen beruhenden und dann willkürlich fortgeschriebenen Bevölkerungsprognosen auf ebenso konstruierten Haushaltsprognosen und dann mittels eines simplem Soll-Ist-Vergleichs auf einen Wohnungsbedarf geschlussfolgert. Die daraus abgeleiteten Forderungen an die Kommunen werden dann als „zwingend sachlich notwendig“ dargestellt. Tatsächlich ist das eine hochmanipulative Komplexreduktion.

Nur wer aber die tatsächlichen Wirkungszusammenhänge und ablaufenden Prozess kennt, also weiß wie das System funktioniert, kann Antworten auf die anstehenden Fragen und neuen Herausforderungen geben. Das ist mit der Methode der Systemanalyse und Computersimulation möglich. Am Anfang steht hier immer das tiefere Verständnis über das System. Wie funktioniert der Wohnungsmarkt am Ort? Welche Wirkungszusammenhänge gibt es? Welche Prozesse laufen hier ab?

In einem komplexen System ist die Erfassung und Beschreibung der Wirkungszusammenhänge zwischen den Elementen wichtiger als die genau Erfassung der Merkmale eines Elemente. D.h. die jeder Kommune bereits vorliegenden Daten sind ausreichend. Hier müssen also keine zusätzlichen Daten erhoben oder Befragungen durchgeführt werden. Beim Wohnungsmarkt wird zunächst das Verhalten der Akteure genauer beobachtet und beschreiben. Wer zieht wann in welche Wohnung? Mit der detailgenauen Rekonstruktion dieser Vorgänge bzw. Verhalten mit dem (hier) vorliegenden strukturgültigen Simulationsprogramm können die, in der Stadt oder Gemeinde ablaufenden Prozesse beschrieben werden (siehe Methode). So kann festgestellt werden, wer welche der neuen Wohnungen bezogen hat, wer die frei gewordenen Wohngebäude übernommen hat (Wiedernutzung, sog. Generationswechsel), welche Wohnungen und wie lange leer stehen bzw. nicht bewohnt sind und welche Wohnungswechsel stattfanden (insb. in den Mietwohnungen). Damit lassen sich die Wanderungsbewegungen (Binnen- und Außenwanderung) u.a. infolge des Wohnungsbaues bzw. des Wohnungs- und Generationswechsels beschreiben, wie auch die Segregation oder ggf. den Transformationsprozess eines Quartiers, Orts- und Stadtteils. Damit wird die Brechung der Wünsche an der Realität ersichtlich, der realisierbaren Nachfrage am vorhandenen Angebot.

Die exakte Beschreibung des Systems ermöglicht die Ursachen eines Problems identifizieren zu können. Erst so können zielgenaue und wirkungseffiziente Maßnahmen definiert werden. Das Ergebnis ist auch eine Beschreibung der Wohnungs- bzw. Baulandnachfrage und des Verhaltens von Zielgruppen am Wohnungsmarkt differenziert nach Art, Umfang und Entwicklung in den nachfolgenden Jahren. Das kann dann in einem realisierbaren Handlungskonzept auf Basis der politisch legitimierten Interessen vor Ort verdichtet werden.

Gutachten Beispiele:

Alle Kramer-Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung. Die Wohnraumnachfrage und das Wohnraumangebot wird dabei stets umfassend analysiert und exakt beschrieben. Das geht weit über die gängigen Wohnraumversorgungskonzepte hinaus. Insbesondere erfolgt immer eine Abstimmung der Siedlungs- bzw. Wohnraumentwicklung mit der Gemeinbedarfsentwicklung (Kitas, Schulen usw.), nach Art, Zeitpunkt, Umfang, Ablauf und Organisationsform.

Siehe auch die Ausführung: Peter H. Kramer: Anmerkungen zum Wohnungsbedarf aus systemwissenschaftlicher Sicht (pdf 400kB) und die
Auszüge aus meinen Gutachten mit der Kritik an den vorgefundenen Bevölkerungs- und insbesondere Wohnungsbedarfsprognosen. Sie stehen hier stellvertretend für andere Bundesländer und Kommunen:
Auszug: Gutachten aus dem Jahr 2017 für die Stadt Hessisch Oldendorf (Niedersachsen) im Landkreis Hameln-Pyrmont
Auszug: Gutachten aus dem Jahr 2018 für die Stadt Bad Bramstedt (Schleswig-Holstein) im Kreis Segeberg

 

 

 

Personal, Mitarbeiter, Mitglieder - Infrastruktur, Märkte

Das vorliegende komplexe und strukturgültige Simulationsmodell sowie die systemwissenschaftliche Vorgehensweise ermöglicht auch die Entwicklung von Nutzern, Zielgruppen, Mitarbeitern und Mitgliedern zu erfassen (siehe Methode). Sie bildet dann die belastbare Grundlage für eine qualifizierte Personalplanung, erfolgreiche Marketingstrategie und Produktentwicklung.

Personalplanung

Die demographische Entwicklung der Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Institution unterscheidet sich nicht grundlegend von der einer Stadt oder Gemeinde. Auch hier führt erst die Systemanalyse und die Computersimulation der Belegschaft bzw. der Mitarbeitet zu belastbaren Erkenntnissen für die Personalplanung.

Mitgliederentwicklung der Kirchen, Vereine, Verbände, NGOs usw.

Kirchen, Vereine, Verbände usw. „begründen“ ihre Mitgliederentwicklung gerne mit dem „demographischen Wandel“. Tatsächlich sind die Ursachen komplexer und der demographische Einfluss ganz anders als diese oberflächlichen Erklärungsversuche unterstellen. Gerade im Bereich der evangelisch-lutherischen und der römisch-katholischen Kirche, den freiwilligen Feuerwehren oder Sportvereinen gibt es irreführende auf lineare Fortschreibung basierende Prognosen. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen verschärfen dann selbstreferentiell das Problem. Mit der Systemanalyse und Computersimulation werden die tatsächlichen Zusammenhänge erfasst und die Entwicklungspotentiale definiert. Auf dieser Basis können dann punktgenau effiziente Maßnahmen entwickelt werden.

Verkehrsplanung und technische Infrastruktur wie Trinkwasserversorgung, Abwasser, Energieversorgung usw.

In der gesamten Verkehrs- und Infrastrukturplanung wird die Bevölkerung in den Ziel- und Quellgebieten als statisch gegeben betrachtet. Tatsächlich verändert sich die Anzahl und das Verhalten der Einwohner in einem Gebiet im Laufe der Jahre allein schon durch den Alterungsprozess der Bewohner oder durch Zu- und Fortzüge erheblich. Diese Veränderungen sind i.d.R. weitaus größer als die willkürlichen linearen Projektionen von Verkehrsaufkommen, des „Modal Split“ usw.. Verkehrsentwicklungskonzepte ohne Beachtung der demographischen Entwicklung in den Ziel- und Quellgebieten sind erheblich mangelhaft und letztlich ohne Aussagewert. Das trifft (noch) auf alle Verkehrsentwicklungskonzepte und Verkehrsprognosen in Deutschland zu.

Bei der technischen Infrastruktur kommen noch immer Faustzahlen zum Einsatz. Da wird dann z.B. von geplanten Wohneinheiten auf die Größe der erforderlichen Abwasserpumpe geschlussfolgert. Auch hier bleibt die demographische Veränderung im Quellgebiet unbeachtet. Weit überwiegend werden bei der Bedarfsplanung der technischen Infrastruktur die Veränderungen im Laufe der Zeit gar nicht berücksichtigt. Es sind rein statische Betrachtungen und damit ohne Bezug zur Realität. Auch hier führt erst die Systemanalyse und die Computersimulation zu belastbaren Ergebnissen und zu einem wirtschaftlich besseren Ergebnis.

Nachfrageentwicklung und Absatzmärkte

In der „Absatzwirtschaft“ oder im „Marketing“ wird häufig affektiert auf den demographischen Wandel verwiesen. Der ist allerdings nur ein politisches Konzept. Um hier die Nachfrageentwicklung und die Absatzmärkte objektiver bzw. operativer einschätzen zu können, kann auch die demographische Entwicklung der Zielgruppen mit dem Simulationsmodell berechnet werden. Diese quantitativen Ergebnisse sind dann noch in den Kontext der allgemeinen gesellschaftlichen Veränderungen zu stellen, jenseits des strukturkonservativen Konzeptes des „demografischen Wandels“.

Siehe auch: Peter H. Kramer: Der demographische Wandel: weniger, bunter, älter? Eine kritische Anmerkung zu der häufig unüberlegt gebrauchten Phrase.

 

 

 

Rezensionen / Kritische Analyse vorgelegter Prognosen, Bedarfsermittlungen, Konzepte, Pläne usw.

Haben auch Sie Zweifel an den Aussagen und Methoden der Ihnen vorliegenden bzw. vorgelegten Prognosen, Bedarfsberechnungen, Konzepten, Reglementierungen, Kontingentierungen, Schulentwicklungsplänen, Raumordnungsprogrammen, Bauleitplänen usw. ? Dann kann ich diese einer kritischen wissenschaftlichen Überprüfung unterziehen (Rezension). Auf dieser Grundlage wird eine qualifizierte Stellungnahme etwa im Zuge der Beteiligungsverfahren möglich, ggf. einschließlich einer geschlossenen und fundierten Beweisführung. Auf meiner Internetseite Gemeinbedarf habe ich bereits einige Arbeiten einer kritischen Prüfung unterzogen bzw. rezensiert. Dort gibt es auch noch weitere Ausführungen zum Einsatz von toxischen Modellen u.a. im Bereich Einzelhandelsversorgungskonzepten, Raumplanung, Stadtplanung und Verkehrsplanung.

 

 

 

eigene Fachbeiträge und Aufsätze zum Thema Prognosen:

Peter H. Kramer: Kritik der amtlichen Bevölkerungsvorausberechnungen (der statistischen Landesämter usw.)
herunterladen (pdf etwa 100 kB)

Peter H. Kramer: Kritik der Bevölkerungsprognosen der Bertelsmannstiftung u.ä.
herunterladen (pdf etwa 100 kB)

Peter H. Kramer: Vorsicht Prognose! Eine kritische Auseinandersetzung mit der Praxis der Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und dem daraus abgeleiteten Bedarf an Wohnungen, Infrastruktur, Kinderbetreuung, Schulen, Fachkräften, Mitarbeitern uvm. 2019/2020 herunterladen (pdf etwa 300 kB)

Peter H. Kramer: Ermittlungen zum Gemeinbedarf. Eine kritische Auseinandersetzung mit der Praxis von Bedarfsberechnungen. 2019/2020 herunterladen (pdf etwa 400 kB)

 

 

Peter H. Kramer - Büro für angewandte Systemwissenschaften in der Stadt- und Gemeindeentwicklung - 31707 Bad Eilsen - Hermann-Löns-Str.6 - 05722/9548470

 

 

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