Gutachten zur kleinräumigen Bevölkerungs-, Wohnungs- und Gemeinbedarfsentwicklung

 

Reicht das vorhandene Kinderbetreuungsangebot und Schulangebot aus? Brauchen wir ggf. eine neue Einrichtung? Wie groß muss sie sein? Oder müssen gar Einrichtungen geschlossen werden? Brauchen wird noch Bauland? Wann, wo, was und wofür? Und was ist mit den Spielplätzen, Sportstätten, Pflegeeinrichtungen, Friedhöfen? Und wie passt das alles zusammen?

Derzeit werden die Enkel der umfangreichen „Babyboomgeneration“ geboren. Dies allein führte bereits zu einem Anstieg des Kinderbetreuungsbedarfes. Nachfolgend wird dies auch die Grundschulen betreffen und danach die Sekundarstufe. In der Regel sinkt ihre Anzahl anschließend wieder, wenn die Enkelkinder der weitaus schwächer besetzten „Pillenknickgeneration“ geboren werden. Die Städte und Gemeinden und erst recht die Stadtquartiere und Ortslagen sind von dieser Entwicklung allerdings sehr unterschiedlich stark betroffen. Aufgabe ist es, die Ausgangslage genauestens zu erfassen, die Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten zu erkennen, um dann mit weiterhin begrenzten Mitteln eine effiziente, nachhaltige und robuste Lösung zu finden.

Grundsätzlich erfordert jede qualifizierte kommunale Bedarfsplanung belastbare Informationen und Daten, sowohl auf der Nachfrageseite (z.B. die potentiellen Krippen- und Kindergartenkinder oder Schüler) als auch auf der Angebotsseite (z.B. Kindertagesstätten oder Schulen). Bei den gängigen Faustzahlen, Richtwerten oder in sog. Handreichungen werden Zusammenhänge hergestellt, die häufig nicht einmal existieren, etwa wenn von geplanten Wohneinheiten direkt auf Kindergartenkinder geschlossen wird, die dann scheinbar nicht altern. Grundlage für viele Kindertagesstättenbedarfsermittlungen und Schulentwicklungspläne sind Bevölkerungsprognosen. Diese vorliegenden Bevölkerungsprognosen (der Statistischen Landesämter, Bertelsmannstiftung, halbstaatlicher Institute u.v.a.) basieren auf oberflächlichen Betrachtungen und extrem stark vereinfachten Modellrechnungen (Komplexreduktion) sowie der linearen willkürlichen Fortschreibung der jüngsten Vergangenheit in die ferne Zukunft. Dabei wird von allen weder der dynamische und komplexe Charakter des Systems mit seinen zahlreichen Rückkoppelungen und nicht linearen Wirkungszusammenhängen noch werden die wesentliche Determinanten der Bevölkerungsentwicklung beachtet. Außerdem werden die politischen Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten so nicht ersichtlich und können somit auch nicht genutzt werden. Folglich weicht die tatsächliche von dieser so prognostizierten Bevölkerungsentwicklung erheblich und zudem chaotisch ab. Ein „räumliches Herunterbrechen“ dieser Prognosen auf Ebene von Einzugsbereichen, Stadtteilen oder Ortschaften potenziert diese Fehler und Mängel. Auf Basis einer solchen Prognose bzw. mit diesem Vorgehen lassen sich keine verantwortbaren oder belastbaren Aussagen zur Daseinsvorsorge einschließlich der Kinderbetreuung und Schulentwicklung ableiten. Sie sind nicht valide.

 

kramergutachten konzept

 

Die Entwicklung der Krippen- und Kindergartenkinder, der Schüler und anderer kommunaler Leistungen nachfragender Gruppen resultiert aus der demographischen Entwicklung. Diese wiederum wird u.a. durch die Siedlungs- und Wohnungsbaupolitik der Kommune beeinflusst und kann bei entsprechender Kenntnis auch gesteuert werden. Die Bevölkerungsentwicklung einer Stadt oder Gemeinde ist somit nicht vorbestimmt. Sie kann durch geeignete Maßnahmen innerhalb eines variierenden und in der Regel relativ weiten Rahmens gezielt gesteuert werden. Um dies leisten zu können, sind verlässliche Daten und Fakten sowie ein umfassendes Wissen über die Wirkungszusammenhänge und tatsächlich ablaufenden Prozesse notwendig. Die Begutachtung beinhaltet daher zunächst eine umfassende und tiefgehende Systemanalyse der Ausgangssituation und der Rahmenbedingungen. Hierzu wird u.a. die Bevölkerungs-, Beschäftigungs- und die Wohnungsbestandsentwicklung in der Gemeinde bzw. Stadt sowie ihres Umfeldes untersucht, das Wohnraumangebotspotential und –nachfragepotential wird differenziert ermittelt und es werden Szenarien formuliert. Die Szenarien umschreiben die realistischen Handlungsoptionen der Kommune. Zur Bestimmung der daraus resultierenden Bevölkerungs- und Wohnungsbestandsentwicklung wird das selbst entwickelte, strukturgültige Computersimulationsprogramm eingesetzt. Damit wird kleinräumig und in kleinen Zeitschritten die Bevölkerungs- und Wohnungsbestandsentwicklung der Gemeinde exakt nachgebildet (siehe Ausführungen zur Methode. Darauf basierend kann dann eine belastbare Folgenabschätzung durchgeführt werden. Der aktuelle und zukünftige Bedarf an Krippen und Kindergärten, Schulen, technischer Infrastruktur bis hin zur Friedhofsfläche wird nach Art und Umfang bestimmt. Es wird geklärt, ob der Neubau oder die Erweiterung einer Einrichtung erforderlich wird, ob nur eine vorübergehende Bedarfsspitze abzufangen ist, Einrichtungen zusammengelegt, ganz oder teilweise geschlossen werden können. Es werden die Möglichkeiten zur Abstimmung der Baulandausweisung mit dem Gemeinbedarfsangebot aufgezeigt sowie Handlungsstrategien und Maßnahmen zur effizienteren Auslastung der vorhandenen oder geplanten Einrichtungen. Häufig werden schon während der Bearbeitung Einsparpotenziale realisiert. Grundsätzlich werden stets alle politischen Handlungsmöglichkeiten und die daraus resultierenden Konsequenzen wertneutral aufgezeigt und zur Entscheidungsfindung aufbereitet.

 

Vechta 2035 unter 18 Jahre

 

Integriert enthält jedes Gutachten einen Kindergartenbedarfsplan, eine Schulentwicklungsplanung, einen Spiel- und Sportstättenbedarfsplan, eine Friedhofsbedarfsplanung, Angaben zur Entwicklung der Erwerbsbevölkerung, der „jungen Alten“ und Senioren, zur Altenpflege sowie eine ein hoch differenziertes Wohnraumversorgungskonzept u.v.m (ausführlich siehe hier: Bedarfsanalysen). Das geht inhaltlich und umfänglich jeweils deutlich über das hinaus, was üblicherweise unter diesen Begriffen firmiert bzw. angeboten wird. Die Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten sind aufeinander abgestimmt, d.h. die häufig zu beobachtende gegenseitige Blockade der fachspezifischen Einzelmaßnahmen gibt es hier nicht. Stattdessen unterstützen und ergänzen sie sich - d.h. hier entstehen Synergieeffekte. Abschließend erfolgt eine Gesamteinschätzung der Ausgangslage und Entwicklungsperspektive der Kommune. Die Gemeinde bzw. Stadt wird vor allem auf Basis der städtebaulichen Struktur in räumliche Teilgebiete stark untergliedert. Die Simulation reicht derzeit bis zum Jahre 2040, da sich häufig in etwa zehn Jahren die Zahl der Einwohner in den Altersgruppen wieder erheblich verändern wird. Eine deutlich kürzerer Betrachtungszeitraum würde zu einer Fehleinschätzung der Lage führen und so Fehlinvestitionen provozieren.

Da in größeren Städten die eigenen Fachbereiche den Kinderbetreuungsbedarf, die Schulentwicklung usw. gelegentlich selber bearbeiten (wollen), kann als Grundlage auch eine separate Ermittlung der potentiellen kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung durchgeführt werden. Auch dabei erfolgt zunächst eine Umfeldanalyse. Großes Augenmerk liegt allerdings auf der Binnenstruktur und Binnenentwicklung der Stadt (Segregation, Gentrifizierung usw.). Konzept und Angebote hierzu auf Anfrage.

Seit 1995 wurden über 70 Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung erstellt. Hier die List der "Kramer-Gutachten" mit einigen Kurzusammenfassungen. Anfragen oder ein auch kurzfristig zu erstellendes Angebot für ein eigenes Gutachten bitte über das Büro. Die Bearbeitung erfolgt rascher und ist weit kostengünstiger als Sie bei dem Leistungsumfang vermuten werden, denn hier muss das Rad nicht neu erfunden werden.

 

 

Peter H. Kramer - Büro für angewandte Systemwissenschaften in der Stadt- und Gemeindeentwicklung - 31707 Bad Eilsen - Hermann-Löns-Str.6 - 05722/9548470

 

 

zurück zum Anfang dieser Seite        Leistungen des Büros        erstellte Gutachten/Referenzen        Kontaktdaten        Homepage neue laden

 

© Copyright by Peter H. Kramer - kramergutachten.de