Vorhabenfolgenabschätzung auf den Gemeinbedarf und
Ermittlung der Folgelasten u.a. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen

 

Welche Folgen hat die Realisierung des Projektes auf den Kinderbetreuungsbedarf, die Schulentwicklung und die weiteren Gemeinbedarfseinrichtungen ? Reichen die vorhandenen Einrichtungen, brauchen wir ggf. eine neue Einrichtung und wie groß muss sie sein?

Faustzahlen und Erfahrungswerte greifen hier zu kurz. Dabei werden i.d.R. Zusammenhänge hergestellt, die tatsächlich gar nicht existieren, etwa wenn von Wohnungen direkt auf Kindergartenplätze geschlossen wird. (Dieser Logik folgend, gebären erdachte Wohneinheiten nie alternde Kinder.) Bei den gängigen Bevölkerungsprognosen wird die jüngste oberflächlich betrachtete Entwicklung willkürlich in die ferne Zukunft projiziert. Tatsächlich haben wir es mit einem komplexen System zu tun, deren Entwicklung wir mit jedem Vorhaben bzw. jeder Maßnahme verändern.

Aufgabe ist es, diese Veränderungen der weiteren Entwicklung möglichst wirklichkeitsnah zu erfassen und dann im Sinne des Gemeinwohles d.h. der Stadt bzw. Gemeinde zu steuern. Die Folgenabschätzung eines Vorhabens kann mit Anwendung eines strukturgültigen Computersimulationsmodells erfolgen. Im Gegensatz zu den üblichen Prognosen (oder Faustzahlen), bei dem nur die oberflächlich wahrgenommenen Phänomene beschrieben werden, werden in der Computersimulation alle ablaufenden Prozesse genau so nachgebildet, wie sie in der Realität tatsächlich ablaufen. Die Erkenntnisse ermöglichen dann auch die Entwicklung zu steuern, u.a. um unnötige Bedarfsspitzen zu vermeiden oder um Einrichtungen optimal auslasten zu können.

Das von Peter H. Kramer entwickelte hochkomplexe Computersimulationsprogramm kam bislang in über 70 Fällen zum Einsatz und wird seit 25 Jahren fortwährend weiter entwickelt. Es simuliert die Bevölkerungs- und Wohnungsbestandsentwicklung kleinräumig und in kleinen Zeitschritten. Um die Folgen abschätzen zu können, wird die weitere Entwicklung mit und ohne der Realisierung des Vorhaben betrachtet. Der Vergleich dieser verschiedenen Entwicklungen ermöglicht es dann festzustellen, was das Vorhaben im Verlauf der nächsten Jahre auslöst (bzw. verursacht) insbesondere für die Kinderbetreuung und die Schulentwicklung. Dies ermöglicht dann auch Art, Umfang und insbesondere Zeitpunkt und Ablauf der Realisierung des Vorhabens für die Gemeinbedarfsentwicklung zu optimieren. Das zu betrachtende Gebiet definiert sich aus der gegebenen geographischen Lage und den Wirkungsbezügen im Umfeld. Das Simulationsmodell wird für die Stadt bzw. Folgenabschätzung verifiziert und ggf. erweitert. Dazu erfolgt eine umfassende Standortanalyse und es wird u.a. die jüngste Vergangenheit mit dem Simulationsprogramm rekonstruiert. Als variabel gelten dabei nur die externen Einflüsse (Maßnahmen). Der Betrachtungszeitraum umfasst 15 bis 20 Jahre. Die Analyse, Simulationsergebnisse und Folgenabschätzung werden in einem Berichtsband ausführlich dokumentiert. Die bisher durchgeführten Folgenabschätzungen waren Grundlage für Folgekostenverträge, Erschließungsträge u.ä.

 

Beispiele:

Folgenabschätzung des Neubaugebietes "Auf dem Langen Asper" in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (Schleswig Holstein) auf den Gemeinbedarf
Gutachten im Auftrag der Wentorfer Sachsenwald GmbH & Co KG
2012 (235 Seiten + Anhang, Kurzfassung ca. 30 Seiten)

Folgenabschätzung der Konversion der Karfreitkaserne in der Gemeinde Brannenburg (Oberbayern) auf den Gemeinbedarfsentwicklung
Gutachten im Auftrag der Innzeit GmbH & Co KG
2013 (235 Seiten + Anhang, Kurzfassung ca. 30 Seiten)

Vorhabenfolgenabschätzung „Fritz-Lieken-Quartier“ 1. Bauabschnitt im Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ der Stadt Achim (Niedersachsen) auf den Gemeinbedarf mit dem Schwerpunkt Kinderbetreuung
Gutachten im Auftrag der Stadt Achim, 2017

Vorhabenfolgenabschätzung des „Runken-Quartier“ im Stadtteil Bierden der Stadt Achim auf den Gemeinbedarf mit dem Schwerpunkt Kinderbetreuung auf Basis des vorliegenden Gutachten zur Bevölkerungs- und Gemeinbedarfsentwicklung
Gutachten im Auftrag der Stadt Achim, Februar 2019

Vorhabenfolgenabschätzung „Hilgenberg West“ im Stadtteil Uphusen der Stadt Achim auf den Gemeinbedarf
Gutachten im Auftrag der Stadt Achim, November 2019

Das umfassende "System von Kriterien zur Einschätzung und Beurteilung von Vorhaben im kommunalen Bereich" als PDF download

 

Hinweis aus gegebenem Anlass:

Bereits im Jahr 2009 hatte das BVG (BVerwG, Urteil vom 29. 1. 2009 – 4 C 15.07; OVG Lüneburg) klargestellt, dass Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Folgekostenvertrags ist, dass die Gemeinde die kausale Verknüpfung belegen kann. Es ist nicht ausreichend, dass die städtebaulichen Maßnahmen lediglich "in sachlichem Zusammenhang" mit dem vom Bauwilligen geplanten Vorhaben und mit der städtebaulichen Planung der Gemeinde stehen. Die Gemeinde muss transparent, nachvollziehbar und damit kontrollierbar belegen, dass die von ihr in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang zu beschließenden und realistischerweise verwirklichungsfähigen Bebauungspläne (oder anderen Satzungen) einen (weiteren) Bedarf an öffentlichen Einrichtungen hervorrufen.
In jüngster Zeit wurden wieder und zunehmend Folgekostenverträge von Kommunen vorgelegt, bei denen von geplanten Wohneinheiten direkt auf einen Gemeinbedarf geschlossen wird. Diese Kosten sollen dann vom Erschließungsträger übernommen werden. Beispielsweise wurde erklärt, dass je geplante Wohneinheit 0,3 Kindergartenplätze generiert werden. Die so entstehenden Kosten sollten vom Auftragnehmer/Erschließungsträger übernommen werden. So vom Rat beschlossen. Dabei wird eine kausale Verknüpfung lediglich behauptet. Tatsächlich gibt es keinen linearen wirkungsbezogenen Zusammenhang zwischen geplanten Wohneinheiten und einem daraus entstehenden zusätzlichem Kinderbetreuungsbedarf. Ebenso ist der Wert 0,3 frei gewählt. Das dem so gar nicht sein kann, wird bereits aus einer ganz einfachen Betrachtung ersichtlich:
Ist das Wohngebiet recht klein und der Ort groß, kann die Wohnungsnachfrage der ansässigen Bevölkerung damit nicht vollständig gedeckt werden und einige müssen etwa zum Eigenheimbau trotzdem abwandern. In diesem Fall entsteht durch das Vorhaben kein zusätzlicher Kinderbetreuungsbedarf. Ist das Neubaugebiet sehr groß und der Ort klein kommt es insbesondere bei einem knappen Angebot in der Region zu hohen und raschen Zuzügen über die Gemeindegrenze, die dann temporär einen hohen Bedarf verursachen. D.h. wenn überhaupt läge hier kein linearer sondern ein eher exponentieller Zusammenhang vor. Es kann sein, dass junge Familien zuziehen oder nur Haushaltsgründer, Dinks (Doppelverdiener ohne Kinder) und junge Alte. Es reicht nicht aus zu vermuten oder zu wünschen, dass hier junge Familien mit Kindern zuziehen. Auch die zuziehenden Kinder altern, d.h. sie gehen nicht ewig in den Kindergarten, wie bei 0,3 Kindergartenplätze je Wohneinheit unterstellt wird. Wohneinheiten gebären nun mal keine nicht alternden Kinder, erst recht keine bestimmte Anzahl. Eine solche zeitlich statische Betrachtungsweise ist gänzlich realitätsfremd und somit nie zielführend. D.h. die Aussage geplante Wohneinheiten bedingen einen bestimmten Kinderbetreuungsbedarf ist falsch.
Die Eingangs dargestellte Methode / Leistung erfüllt dagegen alle im BVG-Urteil genannten Kriterien einer qualifizierten Folgenabschätzung voll umfänglich.

 

 

Peter H. Kramer - Büro für angewandte Systemwissenschaften in der Stadt- und Gemeindeentwicklung - 31707 Bad Eilsen - Hermann-Löns-Str.6 - 05722/9548470

 

 

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